Mittwoch, 22. April 2015

Öffentliche Auslegung Planfeststellung. Achtung! Frist läuft ab



Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 25. März 2015 bis zum 24. April 2015 im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht im Baudezernat.

Danach gibt es noch eine zwei wöchige Frist, die Einwendungen schriftlich einzureichen. Letzter Termin ist also der


8.5.2015



Zitat aus VwVfG, § 73:

(4) Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben. Im Falle des Absatzes 3 Satz 2 bestimmt die Anhörungsbehörde die Einwendungsfrist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Hierauf ist in der Bekanntmachung der Auslegung oder bei der Bekanntgabe der Einwendungsfrist hinzuweisen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 einzulegen, können innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.


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