Sehr geehrter Herr Körner,
die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren habe ich heute mal kursorisch eingesehen. Es ist ja ein wahres "Gesamtkunstwerk", was meiner Meinung nach nur mit Spezialkenntnissen verstanden und beurteilt werden kann. Sofort aufgefallen ist mir die unfassbar schlechte Qualität des Schallschutzgutachtens. Ich habe mal exemplarisch einige Seiten mit skandalösen Fehlern angehängt. Mir drängt sich die Frage auf, ob man einem Unternehmen nicht grundsätzlich die Fachkompetenz absprechen kann oder muss, das derartig schlampig mit Fakten umgeht. Wer kann denn unter diesen Umständen garantieren, dass tatsächlich die korrekten Daten in das Berechnungsprogramm eingegeben wurden? Was ich in "Einig Deutschland" u. a.gelernt habe ist: Es sind manchmal die kleinen Dinge und vor allem formale Mängel, die große Vorhaben scheitern lassen.
Es wäre jetzt interessant, was die anderen Mitstreiter festgestellt haben oder feststellen werden. Gibt es schon einen Termin zu dem wir alle Überlegungen zusammentragen wollen? Dann könnte jeder für sich entscheiden ob ein "Kampf" für ihn sinnvoll, weil mit Aussicht auf Erfolg verbunden, ist.
Mit freundlichen Grüßen
Isgard Julien-Schmal
P.S. Gerne meine Einlassungen an die Mitstreitenden zur Kenntnis.
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