" Anregungen, Bedenken und Widersprüche" passen zum jetzigen Planunsstand nicht so recht. Im Moment ist die Situation so, dass die MVB als Planungsträger = juristische Person - selbst verantwortlich Pläne erstellt und später auch diesen Abschnitt 4 bauen wird. Die Landeshauptstadt ist im Moment außen vor (in der Volksstimme wurde deshalb auch geschrieben, dass Herr Scheidemann nicht als Dezernet der MD sondern als Aufsichtsratsvorsitzender an der Veranstaltung teilgenommen hat). Wenn die MVB fertig ist, wird sie als Vorhabensträger die Pläne der Landeshauptstadt Magdeburg (MD) als Planfststellungsbehörde vorlegen. Diese führt das Planfeststellungsverfahren durch, welches mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen wird. Die Eröffnungs des Planfeststellungsverfahrens wird öffentlich bekannt gemacht, das müssen wir in der Volksstimme beobachten (meist hat die Stadt nur Hinweise auf öffentliche Bekanntmachungen dort veröffentlicht) In dem Verfahren können dann " Anregungen, Bedenken" vorgebracht werden. Wenn dann später der Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht wird, können Widersprüche bei der MD eingelegt werden. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet darüber, danach erst erfolgt eine juristische Prüfung durch Verwaltungsgerichte, wenn jemand Klage einreicht. Die Prüfung der Notwendigkeit wird nach den bisherigen Aussagen, auch des OB, nicht mehr erfolgen, weil das bereits in einem Gesamtkonzept vor Jahren (1999?) erfolgt ist. Veränderungen, die sich inzwischen ergeben haben, werden bis zu den genannten Schritten kaum erfolgen. In den Klagebegründungen kann angeführt werden, dass diese Notwendigkeitsprüfung deshalb nicht durchgeführt wird, weil die MD indirekt Vorhabensträger und deshalb befangen ist (Aufsichtsratsvorsitzender ist auch Leiter der Planfeststellungsbehörde). Damit könnte das Verfahren an das Landesverwaltungsamt verwiesen werden. Ob zu Beginn des Planfesstellungsverfahrens oder bei den Widersprüche bereits eine Beteiligung des Landesverwaltungsamtes erreicht werden kann, weiß ich nicht (ich bin zu lange raus aus dem Geschäft). In jedem Fall ist es ratsam, einen Widerspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss an das Landesverwaltungsamt zu richten. Ich lasse diese Email kontrollieren, vielleicht gibt es dann "saubere" Ratschläge. Dazu bleibt Zeit genug. Viele Grüße Herbert Becker
Dienstag, 3. März 2015
Anregungen, Bedenken und Widersprüche" passen zum jetzigen Planunsstand nicht so recht (Becker)
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Richtigstellung:
AntwortenLöschenNach Auslegung der Plan-Feststellungsunterlagen können innerhalb der Frist
Einwende vorgebracht werden. Sammeleinwende bis zu 50 Mitzeichnungen müssen dabei einzeln beantwortet werden! Danach findet eine Anhörung statt
unter Obhut der PF-Behörde. Nach meiner Erfahrung ohne jegliche Abänderung. Der folgende PF-Beschluss kann dann noch beim Ober-Verwaltungsgericht durch einen Anwalt angefochten werden.
Weil aber Baurecht nicht Baupflicht ist ist auch der politische Einfluss nicht zu vernachlässigen!!
Jürgen Hollerbuhl
juergen.hollerbuhl@freenet.de