Sehr geehrte .......
zu Ihren Fragen meine Antworten wie folgt:
1. Konnten Sie auch Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung einsehen?
Antwort: Nein. Diese wollen wir jetzt während der öffentlichen Auslegung (oder noch vorher) anfordern.
2. Wenn das Planfeststellungsverfahren jetzt beginnt, ist von der Bürgerbewegung vorgesehen Einwände zu erheben?
Antwort: Ja. In Form des mit der MVB abgestimmten Protokolls und zusätzlicher zwischenzeitlich noch aufgetretener Fragen.
3. Soll das gemeinschaftlich geschehen oder soll jeder selbst handeln?
Antwort: Wir behandeln das Thema zwar gemeinschaftlich, jedem ist aber frei gestellt, auch in eigener Regie Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir bei gemeinschaftlichen Einwänden immer die Aussage treffen, dass wir grundsätzlich von der Unwirtschaftlichkeit der Baumaßnahme ausgehen. Somit werden den Einzelnen die Argumente nicht abgeschnitten.
4. Einwände könnten sich meiner Meinung nach ergeben aus der Verletzung der Rechtsgüter Gesundheit und Eigentum. Wie ist der Plan?
Antwort: Gemäß der Sitzung vom 9.3.2015 möge jeder prüfen, ob er eine eigene Rechtschutzversicherung hierfür hat. Ohne juristischen Beistand wird es letztlich nicht gehen.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
K. Körner
Ich habe mich als Mitglied der BI Wiener Straße/Raiffeisenstraße mit den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Plan-Feststellungsverfahren befasst. Für einen Einwand ist kein Rechtsbeistand erforderlich. Aber da die Einwendungen grundsätzlich voll ignoriert werden, muss man, so man nicht aufgibt für die Klage gegen den Plan-Feststellungsbeschluss der PFV-Behörden klagen. Erst die Klage muss vor dem Ober-Verwaltungs-gericht durch einen Anwalt vorgetragen werden. Das verursacht Kosten, die nur Viele tragen können. Bei#m Tunnelprojekt haben Geschäftsleute Unterstützung geliefert.
AntwortenLöschenJürgen Hollerbuhl
juergen.hollerbuhl@freenet.de